Wir sind auch weiterhin für Sie da!

 

Auch in schwierigen Zeiten wie der derzeit herrschenden Corona-Krise sind wir nach wie vor für Sie erreichbar!

Die aktuelle Gesundheitslage fordert uns alle heraus.

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 Honorare

Grundlagen der Anwaltsvergütung

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung folgt entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.


Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.


Sie haben noch Fragen oder möchten gerne dazu einen Termin vereinbaren?

 

Rufen Sie uns an unter +49 6851 4053 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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