Wir sind auch weiterhin für Sie da!

 

Auch in schwierigen Zeiten wie der derzeit herrschenden Corona-Krise sind wir nach wie vor für Sie erreichbar!

Die aktuelle Gesundheitslage fordert uns alle heraus.

Gerade in solchen Zeiten unterstützen wir Sie und helfen Ihnen bei Ihren Anliegen gerne weiter.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer Kanzlei.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.





Rechtsgebiete

Wir machen es zu unserer Aufgabe,

Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

  • Arbeitsrecht

    Die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Friedrichs und Kollegen berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc.


    Im Schadensfall begleiten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen oder Mobbing.



    Aktuelle Urteile

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18.3.2020 (AZ: 5 AZR 36/19) entschieden, dass Fahrzeiten im Außendienst auch als Arbeitszeiten (zumindest teilweise) zu vergüten sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Außendienst können sich über diese Entscheidung freuen. Die Regelung zu den Fahrzeiten im Außendienst kann auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung eingeschränkt werden. Das BAG entschied in diesem Zusammenhang, dass eine betriebliche Vereinbarung zur Pauschalierung von Fahrzeiten unwirksam ist.


    Ihre Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Fragen:

    Rechtsanwältin Theiß

  • Allgemeines Zivilrecht

    Was bedeutet Zivilrecht?


    Hierbei handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen den Bürgern regelt.


    Das Zivilrecht begegnet uns allen jeden Tag.


    Bereits morgens beim Brötchen kaufen schließen wir schon einen Kaufvertrag.


    Sämtliche Bereiche, die mit dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen oder auch deren Reparatur zu tun haben,


    zählen zum Zivilrecht und können weitreichende Auswirkungen haben.


    Wenn wir einen Handwerker für Reparaturen im Haus oder für den Bau von Möbeln engagieren, schließen wir auch Verträge. Sofern die Arbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden, muss man sich mit den Folgeproblemen auseinandersetzen, wie Mängelansprüche oder Schadensersatz.


    Ferner zählen Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie beispielsweise ein unrechtmäßiges Zurückschneiden einer Hecke ebenfalls zum Zivilrecht.


    Darüber hinaus kann uns das Zivilrecht sogar im Urlaub begegnen. Der Flug verspätet sich oder fällt sogar aus, das gebuchte Hotel entspricht nicht den Angaben im Prospekt oder ganz aktuell - das Reiseziel wird aufgrund einer Coronawarnung zum Risikogebiet erklärt. Dies betrifft das Reiserecht.


    Bei all diesen Schwierigkeiten im täglichen Leben beraten wir Sie gerne und kümmern uns um Ihre Anliegen. Wir setzen Ihre Ansprüche für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.


    Ihre Ansprechpartner in allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen:

    Rechtsanwältin Theiß und Rechtsanwalt Loesgen

  • Erbrecht

    Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht: Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.


    Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament und Erbvertrag) bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.


    Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, Personen von der Erbfolge auszuschließen. In diesem Falle ist das Pflichtteilsrecht relevant.


    Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen:

    • gesetzliche Erbfolge
    • Testament, Erbvertrag, Ehegattentestament, Vermächtnis
    • Testamentsvollstreckung
    • Enterbung, Pflichtteilsrecht
    • Erbschaftssteuer

    Ihre Ansprechpartner in allgemeinen erbrechtlichen Fragen:

    Rechtsanwalt Loesgen, Rechtsanwältin Theiß

  • Familienrecht

    Gerne beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.


    In sämtlichen unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt, Elternunterhalt) vertreten wir Ihre Interessen nachdrücklich.


    Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner.


    Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen in sämtlichen Angelegenheiten die elterliche Sorge betreffend.



    Urteile: Vaterschaft - Auskunftsanspruch

    BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 


    Ihre Ansprechpartner in familienrechtlichen Fragen:

    Rechtsanwältin Theiß, Rechtsanwalt Loesgen

  • Mietrecht

    Unsere anwaltliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzinsforderungen, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz sowie die Räumung des Wohnraumes. 


    Aktuelle Urteile

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 18.06.2018, Az.: 7 S 8432/17, beschlossen, dass Vermieter kein Recht haben, die Mietwohnung mit beliebigen dritten Personen zu besichtigen.


    Dem Beschluss des LG Nürnberg-Fürth liegt der Fall zugrunde, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter Mängel an der Mietwohnung angezeigt hatte. Der Vermieter machte daraufhin von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch, nahm zur Besichtigung jedoch lediglich einen sachunkundigen Dritten mit. Das Landgericht entschied, dass zum Zwecke der Mangelüberprüfung fachkundige Personen wie Handwerker oder Sachverständige die Wohnung zur Besichtigung betreten dürfen, nicht aber beliebige dritte Personen. Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet es, dass der Vermieter sein Besichtigungsrecht schonend ausübt und eine Mangelüberprüfung durch Fachleute geschieht.


    Ihre Ansprechpartner in mietrechtlichen Fragen: 

    Rechtsanwältin Theiß, Rechtsanwalt Loesgen


  • Sozialrecht

    Das Sozialrecht stellt ein komplexes Rechtsgebiet dar.


    Wir vertreten Sie rund um die Fragen von Arbeitslosengeld I (SGB III), was beispielsweise den Beginn, die Dauer und Höhe von Arbeitslosengeld betrifft. Auch überprüfen wir hierbei, ob ein möglicher Sperrtatbestand in Betracht kommt.


    Darüber hinaus überprüfen wir Ihre Hartz IV Bescheide, was dem SGB II zuzuordnen ist. Hierbei spielen inbesondere Fragen in Bezug auf Kosten der Unterkunft (KdU), Mehrbedarfe oder auch mögliche Sanktionen eine Rolle.


    Auch stehen wir Ihnen zur Verfügung bei Anliegen im Bereich von Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter (SGB XII).


    Ferner sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Krankenversicherungsrecht (SGB V) benötigen. Das könnte der Fall sein, wenn es um die Übernahme von Heilbehandlungskosten geht oder auch alles rund um das Thema Krankengeld.


    Gerne stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn es um Fragen aus dem Rentenrecht (SGB VI) geht, wie der Geltendmachung von Ansprüchen auf Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Witwenrente. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Themen wie dem Statusfeststellungsverfahren oder auch bei Themen wie Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation.


    Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Verfügung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schwerbehindertenrecht (SGB IX), wie zum Beispiel bei Anträgen auf Feststellung des Grads der Behinderung (GdB).


    Wir machen uns stark für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ämtern und Behörden sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.


    Ihre Ansprechpartner in sozialrechtlichen Fragen:

    Rechtsanwältin Theiß

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    Es kann sehr schnell gehen, dass man sich als Beschuldigter in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren wiederfindet.


    In einem solchen Fall ist es wichtig, sich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden.


    Wir sind Ihr Ansprechpartner in Bußgeldangelegenheiten oder Straßenverkehrsverstößen.


    Gerne überprüfen wir Ihren Bußgeldbescheid.


    Wir beraten und verteidigen Sie gerne bereits ab dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn beispielsweise eine Hausdurchsuchung, Beschuldigtenvernehmung oder Ähnliches auf Sie zukommt.


    Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch im anschließenden Hauptverfahren vor Gericht, unabhängig davon, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird.


    Wir stehen Ihnen in einer solchen schwierigen Situation zur Seite und setzen uns für Sie ein.


    Ihre Ansprechpartner in Fragen rund um das Straf-und Ordnungswidrigkeitenrecht:

    Rechtsanwalt Loesgen, Rechtsanwältin Theiß


  • Verkehrsrecht

    Das Straßenverkehrsrecht spielt im Alltag für jeden Bürger eine große Rolle, sei es als Autofahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer.


    Geregelt wird im Verkehrsrecht das Miteinander im Straßenverkehr.


    Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Themen Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Delikte im Straßenverkehr und vertreten Sie gegenüber den entsprechenden Stellen.


    Im Falle von Verkehrsunfällen sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber der Versicherung.


    Ihre Ansprechpartner in Fragen rund um das Straßenverkehrsrecht:

    Rechtsanwalt Loesgen, Rechtsanwältin Theiß

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